Do., 02.05.2024 , 12:00 Uhr

Kirchliches Arbeitrecht in Realität angekommen

Wer bei einer katholischen Einrichtung in Berlin arbeiten möchte, muss weder an Gott glauben noch katholisch sein. Es genügt, wenn er den christlichen Glauben in katholischen Einrichtungen respektiert. Dies betont das neue Profil, mit dem das Erzbistum Berlin sich selbst und seine Einrichtungen definiert. „Mit diesem Wechsel von der Katholizität durch katholische Mitarbeiter hin zu einem christlichen Profil, das von der Einrichtung ausgefüllt werden muss, ist das kirchliche Arbeitsrecht in der Realität angekommen“, sagte der Berliner Generalvikar Manfred Kollig.

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