Di., 15.10.2024 , 09:42 Uhr

Gegen Zusammenlegung von Kanälen

Katholische Kirche fordert Änderungen bei Rundfunkreform

Das Verbindungsbüro der katholischen Kirche zur Bundespolitik fordert Änderungen und Präzisierungen bei der geplanten Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei geht es vor allem um die Kulturangebote, die Aufsichtsgremien und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems, wie einer am Montagabend veröffentlichten Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe im Rahmen der Anhörung zu entnehmen ist.

Unter anderem wendet sich das Katholische Büro gegen die geplante Reduzierung und Zusammenlegung von Spartenkanälen. Die Bereiche Information sowie Bildung und Dokumentation spielten im öffentlich-rechtlichen System „eine herausragende Rolle“. Die laut Staatsvertragsentwurf mögliche Reduktion von vier auf lediglich ein Angebot bedeute „einen erheblichen Verlust an Inhalten in diesen für Demokratie und Meinungsbildung“. Auch im Kulturbereich könnte die vorgesehene Überführung von Inhalten von 3sat zu Arte „zu hohen Verlusten an Kulturinhalten“ führen.

Begrüßt werden in der Stellungnahme die Vorhaben, weniger Geld für Sport auszugeben und die Medienkompetenz stärker zu fördern – auch als wichtigen Schritt gegen Fake News und Desinformation. Positiv bewertet das Kommissariat auch, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen in den jeweiligen Altersgruppen die Eigenständigkeit von KiKA und funk erhalten bleiben soll.

Bei der geplanten Reform im Hörfunk, wo rund ein Fünftel der bisherigen linearen Angebote wegfallen könnte, weist die Stellungnahme darauf hin, dass die geplante Verringerung zu weniger Regionalität im Programm führen könne.

Ebenfalls kritisch sieht die katholische Kirche die vorgeschlagene Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit von öffentlich-rechtlichen Angeboten im Internet. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an Akzeptanz im digitalen Raum verliert: „Andernfalls besteht die Gefahr, dass das digitale Nachrichtenangebot der Rundfunkanstalten für Nutzer nicht die notwendige Aktualität aufweist und der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesellschaftlichen Auftrag nicht voll erfüllen kann.“

Das Katholische Büro kritisiert darüber hinaus, dass im vorliegenden Diskussionsentwurf das Thema Finanzierung ausgeklammert werde und keine Änderungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags vorgesehen seien. Aus Sicht der katholischen Kirche ist die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrags verfassungskonform umzusetzen. Außerdem sei es ratsam, ein erneuertes Verfahren zur Beitragsanpassung „baldmöglichst zu implementieren“.

Mit Blick auf den geplanten „Medienrat“, der den existierenden Aufsichtsgremien übergeordnet sein soll, betont das Kommissariat, dieser dürfe „keine Aufsichtsfunktionen wahrnehmen, die den bestehenden Gremien obliegen“. Es sei wichtig, dass die bestehenden Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten weiterhin allein verantwortlich und nicht an Beschlüsse eines anderen Gremiums gebunden seien.

KNA

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